Stein & Prüfer Security & Technology GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1379/23 S-1-9
- Eröffnungsdatum
- 14.01.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 105027
Eröffnungen veröffentlicht am 14.01.2025
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzverfahren Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027), vertreten durch: Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde am 14.01.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 418/24 St und 810 IN 711/24 St verbunden. Das Verfahren 810 IN 1379/23 St führt.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.01.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 15.10.2024
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027), vertr. d.: Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2024 um 11:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2024