NDF Fischer Harald UG (haftungsbeschränkt)
- Gericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 214/24
- Eröffnungsdatum
- 24.01.2025
- Handelsregister
- Ansbach, HRB 6217
Eröffnungen veröffentlicht am 20.01.2025
4 IN 214/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDF Fischer Harald UG (haftungsbeschränkt), Richard-Stücklen-Straße 12a, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Fischer Harald und die persönlich haftende Gesellschafterin Fischer Tamara Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 6217
- Schuldnerin - |
Beschluss:
| Der Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 20.01.2025 wird im Tenor derart berichtigt, dass Ziff. 4 wie folgt lautet:
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.04.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 20.01.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 24.01.2025
4 IN 214/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NDF Fischer Harald UG (haftungsbeschränkt), Richard-Stücklen-Straße 12a, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Fischer Harald und die persönlich haftende Gesellschafterin Fischer Tamara Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 6217
- Schuldnerin - |
Beschluss:
| Der Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 20.01.2025 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
der Zusatz
- und die persönlich haftende Gesellschafterin Fischer Tamara -
wird ersatzlos gestrichen. |
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 24.01.2025