LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH)
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1097/24 L-5-8
- Eröffnungsdatum
- 24.01.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 87473
Eröffnungen veröffentlicht am 24.01.2025
810 IN 1097/24 L-33-: In dem Insolvenzverfahren LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH), Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87473), vertreten durch: Wolfram Baudler, Hölderlinstraße 16, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.01.2025 um 15:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1452/24 L-33-, 810 IN 1520/24 L-33-, 810 IN 1782/24 L-33- und 810 IN 46/25 L-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1097/24 L-33- führt.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.01.2025