Fliesen Bartl GmbH
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 401 IN 2327/24
- Eröffnungsdatum
- 31.01.2025
- Handelsregister
- Chemnitz, HRB 19247
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 29.11.2024
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 2327/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fliesen Bartl GmbH, vertr. d. d. GF Gewerbeallee 5, 09224 Chemnitz-Mittelbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19247 vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Johann Bartl; d. vertreten durch die Vertreterin Angela Vogt
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wurde am 28.11.2024 um 16:13 Uhr Sylvia Wille, An der Markthalle 3-5, 09111 Chemnitz, Website www.wir-chemnitz.de, Telefon geschäftlich 0371 400440, Telefax 0371 400441 0, Email geschäftlich info@wir-chemnitz.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
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wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Eröffnungen veröffentlicht am 31.01.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 2327/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Bartl GmbH, vertr. d. d. GF Gewerbeallee 5, 09224 Chemnitz-Mittelbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19247 vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Johann Bartl vertreten durch die Vertreterin Angela Vogt
ergeht am 31.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Groß- uns Einzelhandel mit Fliesen und den dazugehörigen Baustoffen) wird am 31.01.2025 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Sylvia Wille W.I.R.Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte An der Markthalle 3-5 09111 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 400440 Telefax: 0371 400441 0 Email geschäftlich: info@wir-chemnitz.de Website: www.wir-chemnitz.de
bestellt.
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Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 17.03.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
- Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
- Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.