AVICEM KOKI GmbH & Co. KG

Gericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 2142/24
Eröffnungsdatum
29.01.2025
Handelsregister
Chemnitz, HRA 8282

Eröffnungen veröffentlicht am 02.01.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer

ergeht am 31.12.2024 nachfolgende Entscheidung:

  1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbearbeitung und Metallverabreitung) wird am 31.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

  2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

       Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
  3. Zum Sachwalter wird

Herr Dr. Hubert Ampferl Dr. Beck & Partner GbR Ludwigstraße 50 95028 Hof Telefon geschäftlich: 09281 833108 0 Telefax: 09281 833108 9 Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de Website: www.ra-dr-beck.de

bestellt.

  1. Die Schuldnerin wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist sie selbst, diese hat der Sachwalter durchzuführen.

  2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei derSchuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.02.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

  3. Auf den Berichtstermin sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Sachwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.03.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

  4.   Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Eröffnungen veröffentlicht am 29.01.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer

ergeht am 27.01.2025 nachfolgende Entscheidung:

Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Chemnitz vom 31.12.2024 wird wegen einer offensichtlichen und Richtigkeit nach § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Unter Ziff. 4 wird anstelle der Schuldnerin beauftragt die Zustellung durchzuführen, der Sachwalter beauftragt die Zustellungen durchzuführen.

Unter Ziff. 5 anstelle die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei der Schuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden muss es heißen die Insolvenzgläubiger werden aufgeführt wird Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden.

Unter Ziff. 5 Satz 2 wird anstelle wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt richtig geführt er diese Mitteilung an den Schuldner schuldhaft unterlässt oder verzögert

In den Gründen wird in Abs. 5 anstelle der Formulierung der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, das Verfahren wird schriftlich geführt.

In den Gründen wird im vorletzten Absatz anstelle die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von dem Sachwalter Ampferl Hubert beantragt, geführt die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von den Sachwalter Ampferl Hubert befürwortet.