Advanced Bikes GmbH
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 750/24
- Eröffnungsdatum
- 28.01.2025
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 56660
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 20.12.2024
Az.: 8 IN 750/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 20.12.2024 um 13.30 Uhr in Erweiterung des Beschlusses vom 27.11.2024 gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Die bereits erlassenen Anordnungen gelten fort. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.12.2024
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.11.2024
Az.: 8 IN 750/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 27.11.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024
Eröffnungen veröffentlicht am 28.01.2025
Amtsgericht Offenbach am Main 28.01.2025
- Insolvenzgericht - 8 IN 750/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660),
vertreten durch:
- Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
- Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.: Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 29.01.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 750/24. Am 28.01.2025 um 10:08 Uhr ist über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.03.2025, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: am Donnerstag, 20.03.2025, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise: Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.01.2025
Sonstiges veröffentlicht am 29.01.2025
8 IN 750/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 28.01.2025 berichtigt worden.
Statt Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.: Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main muss es richtig heißen: Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2025