4:Riders GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1530/24 F-6-9
- Eröffnungsdatum
- 20.01.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 85183
Eröffnungen veröffentlicht am 02.01.2025
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wurde am 02.01.2025 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.01.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 11.11.2024
810 IN 1530/24 F-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel, vertr. d.: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.11.2024
Eröffnungen veröffentlicht am 20.01.2025
810 IN 1530/24 F-6-9 Am 02.01.2025 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 17.03.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Wahl eines Gläubigerausschusses
- Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
- gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.01.2025